Mitgliederversammlung/Vorstand
Auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung des Trägervereins wird ein aus mindestens drei Eltern bestehender Vorstand für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Dieser übernimmt die Verantwortung für den laufenden Geschäftsbetrieb, insbesondere Zukunftssicherung, Finanzierung der Gesamtkosten und personelle Fürsorgepflicht.
Die Mitgliederversammlung beschließt über den Jahres- und Rechnungsbericht, die Entlastung des Vorstandes sowie Satzungsänderungen.
Aus den drei Gruppen des Kindergartens wird ein Bericht über die pädagogische Arbeit des vergangenen Jahres gegeben.
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